4½-jährigen Vorstellung

Welche Kinder werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen?

 Alle Kinder, die 2025 schulpflichtig werden, also in der Zeit zwischen dem 02.07.2018 und dem 01.07.2019 geboren sind, werden mit Ihren Eltern zu einem Gespräch eingeladen. Die Einschätzung der altersgemäßen Entwicklung Ihres Kindes erfolgt durch die regional zuständige Schule.
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, diese Kinder bei der für die Wohnung zuständigen Schule persönlich vorzustellen.

Wann sind die Vorstellungsgespräche?

Die Kinder werden in der Zeit von

Mittwoch 01. November 2023 bis Freitag, 19. Januar 2024

in der hierfür zuständigen Schule vorgestellt.

Bei der Vorstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde des Kindes oder Geburtsschein oder Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch,
  • Personalausweis oder bei ausländischer Staatsangehörigkeit Pass (oder zugelassener Passersatz),
  • Gerichtsentscheidung über die Regelung der elterlichen Sorge.
  • Bescheinigung über die letzte altersgemäße ärztliche Vorsorgeuntersuchung (gelbes Untersuchungsheft für Kinder mit Nachweis der U 8- bzw. U 9-Untersuchung) oder ein Hinweis des Arztes,
  • den Impfausweis Ihres Kindes (Masernschutzimpfung)
  • Gutachten oder Berichte über den Entwicklungsstand des Kindes.

A l l e   Kinder, die in Hamburg wohnen, sind vorzustellen. Das gilt auch für diejenigen Kinder,

  • die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und/oder
  • die in ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind.

Kinder, die im Vorstellungszeitraum vorübergehend ortsabwesend oder im Krankenhaus sind, sind zu einem späteren Zeitpunkt vorzustellen. Die Eltern werden gebeten, einen gesonderten Vorstellungstermin mit der Schule zu vereinbaren.